Einkommensteuer

Was ist die Einkommensteuer?

Die Einkommensteuer ist eine Steuer auf das Einkommen natürlicher Personen innerhalb eines Kalenderjahres. Besteuert wird nicht ein einzelner Vorgang, sondern die Summe bestimmter Einkünfte, die steuerrechtlich erfasst und nach Abzügen in das zu versteuernde Einkommen überführt werden. Die konkrete Steuer ergibt sich aus dem gesetzlich definierten Tarif und wird im Steuerbescheid festgesetzt.

Einkunftsarten: Welche Einkommen werden erfasst?

Für die Einkommensteuer werden Einkünfte in gesetzlich festgelegte Kategorien eingeteilt. Maßgeblich ist, aus welcher Quelle die Einkünfte stammen. Die Einordnung beeinflusst, welche Regeln zur Ermittlung der Einkünfte gelten und welche typischen Abzüge in Betracht kommen.

  • Nichtselbstständige Arbeit (z. B. Arbeitslohn)
  • Selbstständige Arbeit (z. B. freiberufliche Tätigkeiten)
  • Gewerbebetrieb (unternehmerische Einkünfte)
  • Kapitalvermögen (z. B. Zinsen, Dividenden)
  • Vermietung und Verpachtung (z. B. Mieteinnahmen)
  • Land- und Forstwirtschaft
  • Sonstige Einkünfte (je nach gesetzlicher Definition)

Werbungskosten

Steuerpflicht: Wer ist betroffen?

Ob und in welchem Umfang Einkommen in Deutschland besteuert wird, hängt unter anderem von der persönlichen Steuerpflicht ab. Grundsätzlich gilt: Wer in Deutschland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, fällt regelmäßig unter die unbeschränkte Steuerpflicht. Ohne Wohnsitz in Deutschland kann eine beschränkte Steuerpflicht bestehen, wenn bestimmte inländische Einkünfte erzielt werden.

  • Unbeschränkte Steuerpflicht: Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
  • Beschränkte Steuerpflicht: bestimmte inländische Einkünfte ohne Wohnsitz in Deutschland
  • Einordnung erfolgt anhand gesetzlicher Kriterien und der konkreten Lebenssituation

Abgrenzung zur Lohnsteuer und Ablauf der Festsetzung

Die Lohnsteuer ist keine eigenständige Steuerart, sondern eine Erhebungsform der Einkommensteuer auf Arbeitslohn. Bei Arbeitnehmern wird sie typischerweise im laufenden Jahr einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Die abschließende Bewertung eines Jahres erfolgt im Rahmen der Veranlagung und wird im Einkommensteuerbescheid dokumentiert.

  • Lohnsteuer: laufender Einbehalt auf Arbeitslohn
  • Einkommensteuer: jährliche Festsetzung (Veranlagung) im Steuerbescheid
  • Bescheid: Festsetzung, Anrechnung bereits gezahlter Beträge, Ergebnis (Nachzahlung/Erstattung)

FAQ – Häufige Fragen

Ist die Einkommensteuer in jedem Fall zu zahlen?

Ob Einkommensteuer anfällt, hängt unter anderem von der Höhe und Art der Einkünfte sowie von gesetzlichen Abzügen und Freibeträgen ab. Die Festsetzung erfolgt durch das Finanzamt im Steuerbescheid.

Was ist der Unterschied zwischen Einkommensteuer und Lohnsteuer?

Die Lohnsteuer ist eine Form der Vorauszahlung bzw. Erhebung der Einkommensteuer auf Arbeitslohn. Die abschließende Festsetzung für das Jahr erfolgt im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung.

Wann ist ein Einkommensteuerbescheid relevant?

Der Einkommensteuerbescheid dokumentiert die steuerliche Festsetzung für ein Kalenderjahr, berücksichtigt bereits gezahlte Beträge und weist das Ergebnis als Nachzahlung oder Erstattung aus.

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