Quellensteuer – Einordnung, Bedeutung und Abgrenzung
Die Quellensteuer ist eine besondere Erhebungsform von Steuern, bei der die Steuer direkt an der Quelle der Einkünfte einbehalten und an die Steuerbehörde abgeführt wird.
Was ist die Quellensteuer?
Als Quellensteuer wird eine Steuer bezeichnet, die unmittelbar bei der Entstehung der Einkünfte einbehalten wird. Der Steuerschuldner erhält die Einkünfte bereits gekürzt um den Steuerbetrag. Die einbehaltene Steuer wird vom auszahlenden Schuldner der Einkünfte an die zuständige Steuerbehörde abgeführt.
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Typische Anwendungsbereiche der Quellensteuer
Die Quellensteuer kommt in unterschiedlichen steuerlichen Zusammenhängen zum Einsatz. Ziel ist eine vereinfachte und gesicherte Steuererhebung, da die Steuer bereits vor Auszahlung der Einkünfte erhoben wird.
- Arbeitslohn (z. B. Lohnsteuer als Form der Quellensteuer)
- Kapitalerträge (z. B. Kapitalertragsteuer)
- Vergütungen an im Ausland ansässige Personen
Quellensteuer im internationalen Kontext
Im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr spielt die Quellensteuer eine besondere Rolle. Staaten sichern sich damit ihr Besteuerungsrecht auf bestimmte Einkünfte, die im Inland entstehen, aber an im Ausland ansässige Personen ausgezahlt werden.
- Besteuerung von Einkünften aus inländischen Quellen
- Einbehalt durch den inländischen Schuldner
- Entlastung oder Anrechnung durch Doppelbesteuerungsabkommen möglich
Abgrenzung zur Einkommen- und Kapitalertragsteuer
Die Quellensteuer ist keine eigenständige Steuerart, sondern beschreibt die Art der Erhebung. Einkommensteuer und Kapitalertragsteuer können als Quellensteuer erhoben werden, wenn der Steuerabzug direkt bei Auszahlung der Einkünfte erfolgt.
- Quellensteuer: Erhebungsform der Steuer
- Einkommensteuer: Steuer auf das persönliche Einkommen
- Kapitalertragsteuer: spezielle Erhebungsform auf Kapitalerträge
FAQ – Häufige Fragen
Ist die Quellensteuer eine eigene Steuerart?
Nein. Die Quellensteuer beschreibt die Art der Steuererhebung, nicht eine eigenständige Steuerart.
Warum wird die Quellensteuer erhoben?
Sie dient der vereinfachten und sicheren Steuererhebung, da die Steuer direkt bei Auszahlung der Einkünfte einbehalten wird.
Kann Quellensteuer angerechnet werden?
In bestimmten Fällen kann einbehaltene Quellensteuer angerechnet oder erstattet werden, etwa im Rahmen von Doppelbesteuerungsabkommen.
