Quellensteuer

Quellensteuer

Die Quellensteuer ist eine Steuer, die direkt an der Einkommensquelle einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wird. Das bedeutet: Der Empfänger bekommt das Einkommen bereits gekürzt um die Steuer.

Typische Beispiele:

  • Kapitalerträge wie Zinsen oder Dividenden (in Deutschland: Abgeltungsteuer)

  • Ausländische Einkünfte, z. B. Dividenden von internationalen Unternehmen


Diese Informationen er­he­ben nicht den Anspruch der Vollständigkeit und stellen nur ALLGEMEINE Informationen dar, dies ist KEINE Steuer-, Anlageberatung oder Empfehlung.