Quellensteuer

Quellensteuer
Die Quellensteuer ist eine Steuer, die direkt an der Einkommensquelle einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wird. Das bedeutet: Der Empfänger bekommt das Einkommen bereits gekürzt um die Steuer.
Typische Beispiele:
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Kapitalerträge wie Zinsen oder Dividenden (in Deutschland: Abgeltungsteuer)
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Ausländische Einkünfte, z. B. Dividenden von internationalen Unternehmen
Diese Informationen erheben nicht den Anspruch der Vollständigkeit und stellen nur ALLGEMEINE Informationen dar, dies ist KEINE Steuer-, Anlageberatung oder Empfehlung.