Steuern A–Z

Steuern A–Z

Abgeltungsteuer:
Pauschale Steuer auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus Aktienverkäufen.

Betriebsausgaben:
Ausgaben, die im Rahmen einer selbstständigen oder gewerblichen Tätigkeit entstehen und steuermindernd wirken.

Chronologische Buchführung:
Reihenfolge der Geschäftsvorfälle muss zeitlich korrekt dokumentiert sein – wichtig für die Steuerprüfung.

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA):
Verträge zwischen Staaten, um doppelte Steuerbelastung für grenzüberschreitend tätige Personen oder Unternehmen zu vermeiden.

Einkommensteuer:
Steuer auf das Einkommen natürlicher Personen, gestaffelt nach Einkommen und Familienstand.

Freibetrag:
Steuerfreier Betrag, der vom zu versteuernden Einkommen abgezogen wird (z. B. Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag).

Gewerbesteuer:
Kommunale Steuer auf den Gewinn eines Gewerbebetriebs, betrifft hauptsächlich Unternehmen.

Haushaltsnahe Dienstleistungen:
Bestimmte Leistungen im Haushalt (z. B. Reinigung, Gartenarbeit) sind ggf. steuerlich absetzbar.

Investitionsabzugsbetrag (IAB):
Möglichkeit für kleinere Unternehmen, zukünftige Investitionen bereits vorab steuerlich geltend zu machen.

Jahresabschluss:
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), bilden die Grundlage für die Steuererklärung von Unternehmen.

Körperschaftsteuer:
Steuer auf das Einkommen juristischer Personen, z. B. GmbHs oder AGs.

Lohnsteuer:
Vom Arbeitgeber abzuführende Steuer auf das Einkommen von Arbeitnehmern.

Mantelbogen:
Zentrales Formular der Einkommensteuererklärung mit allgemeinen Angaben zur Person und Einkommensart.

Nichtveranlagungsbescheinigung:
Bescheinigung für Personen mit sehr geringem Einkommen.

Optionsmodell zur Körperschaftsteuer:
Seit 2022 können Personengesellschaften wie Kapitalgesellschaften besteuert werden – kann steuerliche Vorteile bringen.

Progressionsvorbehalt:
Bestimmte steuerfreie Einnahmen (z. B. Elterngeld) erhöhen den Steuersatz auf das übrige Einkommen.

Quellensteuer:
Steuer, die direkt an der Einkommensquelle einbehalten wird – oft bei Kapitalerträgen im Ausland.

Reisekosten:
Ausgaben für beruflich bedingte Reisen, können steuerlich geltend gemacht werden (z. B. Fahrtkosten, Verpflegungspauschalen).

Steuerbescheid:
Offizielle Mitteilung des Finanzamts über die festgesetzte Steuer nach Prüfung der Steuererklärung.

Tantieme:
Variable Vergütung für Geschäftsführer oder leitende Angestellte – steuerpflichtiger Arbeitslohn.

Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer):
Verbrauchssteuer auf Waren und Dienstleistungen.

Verlustvortrag/-rücktrag:
Möglichkeit, Verluste steuerlich auf vergangene oder zukünftige Jahre zu übertragen.

Werbungskosten:
Kosten zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen – z. B. Fahrtkosten, Arbeitsmittel.

XML-Schnittstelle (für ELSTER):
Technisches Format zur elektronischen Übermittlung von Steuerdaten an das Finanzamt.

Youngtimer-Besteuerung:
Spezialfall bei der privaten Nutzung von Fahrzeugen im Betriebsvermögen, die älter als 15 Jahre sind.

Zinsabschlagsteuer (veraltet):
Wurde durch die Abgeltungsteuer abgelöst – vormals Steuer auf Zinserträge direkt bei Auszahlung.


Diese Informationen er­he­ben nicht den Anspruch der Vollständigkeit und stellen nur ALLGEMEINE Informationen dar, dies ist KEINE Steuer-, Anlageberatung oder Empfehlung.