Steuern A–Z

Steuern A–Z
Abgeltungsteuer:
Pauschale Steuer auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus Aktienverkäufen.
Betriebsausgaben:
Ausgaben, die im Rahmen einer selbstständigen oder gewerblichen Tätigkeit entstehen und steuermindernd wirken.
Chronologische Buchführung:
Reihenfolge der Geschäftsvorfälle muss zeitlich korrekt dokumentiert sein – wichtig für die Steuerprüfung.
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA):
Verträge zwischen Staaten, um doppelte Steuerbelastung für grenzüberschreitend tätige Personen oder Unternehmen zu vermeiden.
Einkommensteuer:
Steuer auf das Einkommen natürlicher Personen, gestaffelt nach Einkommen und Familienstand.
Freibetrag:
Steuerfreier Betrag, der vom zu versteuernden Einkommen abgezogen wird (z. B. Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag).
Gewerbesteuer:
Kommunale Steuer auf den Gewinn eines Gewerbebetriebs, betrifft hauptsächlich Unternehmen.
Haushaltsnahe Dienstleistungen:
Bestimmte Leistungen im Haushalt (z. B. Reinigung, Gartenarbeit) sind ggf. steuerlich absetzbar.
Investitionsabzugsbetrag (IAB):
Möglichkeit für kleinere Unternehmen, zukünftige Investitionen bereits vorab steuerlich geltend zu machen.
Jahresabschluss:
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), bilden die Grundlage für die Steuererklärung von Unternehmen.
Körperschaftsteuer:
Steuer auf das Einkommen juristischer Personen, z. B. GmbHs oder AGs.
Lohnsteuer:
Vom Arbeitgeber abzuführende Steuer auf das Einkommen von Arbeitnehmern.
Mantelbogen:
Zentrales Formular der Einkommensteuererklärung mit allgemeinen Angaben zur Person und Einkommensart.
Nichtveranlagungsbescheinigung:
Bescheinigung für Personen mit sehr geringem Einkommen.
Optionsmodell zur Körperschaftsteuer:
Seit 2022 können Personengesellschaften wie Kapitalgesellschaften besteuert werden – kann steuerliche Vorteile bringen.
Progressionsvorbehalt:
Bestimmte steuerfreie Einnahmen (z. B. Elterngeld) erhöhen den Steuersatz auf das übrige Einkommen.
Quellensteuer:
Steuer, die direkt an der Einkommensquelle einbehalten wird – oft bei Kapitalerträgen im Ausland.
Reisekosten:
Ausgaben für beruflich bedingte Reisen, können steuerlich geltend gemacht werden (z. B. Fahrtkosten, Verpflegungspauschalen).
Steuerbescheid:
Offizielle Mitteilung des Finanzamts über die festgesetzte Steuer nach Prüfung der Steuererklärung.
Tantieme:
Variable Vergütung für Geschäftsführer oder leitende Angestellte – steuerpflichtiger Arbeitslohn.
Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer):
Verbrauchssteuer auf Waren und Dienstleistungen.
Verlustvortrag/-rücktrag:
Möglichkeit, Verluste steuerlich auf vergangene oder zukünftige Jahre zu übertragen.
Werbungskosten:
Kosten zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen – z. B. Fahrtkosten, Arbeitsmittel.
XML-Schnittstelle (für ELSTER):
Technisches Format zur elektronischen Übermittlung von Steuerdaten an das Finanzamt.
Youngtimer-Besteuerung:
Spezialfall bei der privaten Nutzung von Fahrzeugen im Betriebsvermögen, die älter als 15 Jahre sind.
Zinsabschlagsteuer (veraltet):
Wurde durch die Abgeltungsteuer abgelöst – vormals Steuer auf Zinserträge direkt bei Auszahlung.
Diese Informationen erheben nicht den Anspruch der Vollständigkeit und stellen nur ALLGEMEINE Informationen dar, dies ist KEINE Steuer-, Anlageberatung oder Empfehlung.