Umsatzsteuer

Was ist die Umsatzsteuer?

Die Umsatzsteuer ist eine Steuer auf Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens gegen Entgelt ausführt. Sie wird entlang der wirtschaftlichen Wertschöpfungskette erhoben und letztlich vom Endverbraucher getragen. Unternehmen fungieren dabei als Erhebungsstellen für den Staat.

Steuerbarer Umsatz und Leistungsaustausch

Der Umsatzsteuer unterliegen Umsätze, bei denen ein Leistungsaustausch zwischen zwei Parteien stattfindet. Maßgeblich ist, ob eine Lieferung oder sonstige Leistung gegen Entgelt erbracht wird und ob diese im Inland steuerbar ist.

  • Lieferungen von Gegenständen
  • Sonstige Leistungen (z. B. Dienstleistungen)
  • Leistungsaustausch gegen Entgelt

Unternehmer, Steuerpflicht und Kleinunternehmerregelung

Umsatzsteuerpflichtig ist grundsätzlich, wer nachhaltig und selbstständig Leistungen gegen Entgelt erbringt. Das Umsatzsteuerrecht knüpft dabei an den Begriff des Unternehmers an. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine vereinfachte Besteuerung Anwendung finden.

  • Unternehmer im umsatzsteuerlichen Sinne
  • Steuerpflicht unabhängig von der Rechtsform
  • Vereinfachungen bei geringen Umsätzen

Abgrenzung zur Vorsteuer und zur Einkommensteuer

Die Umsatzsteuer ist von anderen Steuerarten klar abzugrenzen. Während sie an Umsätze anknüpft, bezieht sich die Einkommensteuer auf das erzielte Einkommen. Die Vorsteuer wiederum beschreibt die Umsatzsteuer, die ein Unternehmer selbst für empfangene Leistungen zahlt.

  • Umsatzsteuer: Steuer auf Leistungen und Lieferungen
  • Vorsteuer: gezahlte Umsatzsteuer auf Eingangsleistungen
  • Einkommensteuer: Steuer auf das persönliche Einkommen

FAQ – Häufige Fragen

Wer trägt wirtschaftlich die Umsatzsteuer?

Wirtschaftlich wird die Umsatzsteuer vom Endverbraucher getragen. Unternehmen führen die Steuer lediglich an das Finanzamt ab.

Ist jede Leistung umsatzsteuerpflichtig?

Nicht jede Leistung unterliegt der Umsatzsteuer. Maßgeblich sind unter anderem Steuerbarkeit, Steuerpflicht und mögliche gesetzliche Ausnahmen.

Was bedeutet Vorsteuerabzug?

Der Vorsteuerabzug ermöglicht es Unternehmern, die gezahlte Umsatzsteuer auf Eingangsleistungen mit der eigenen Umsatzsteuer zu verrechnen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

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